Drogenhandel per Post ab Berlin

Berliner Landgericht

Vor dem Berliner Landgericht muss sich derzeit eine Berliner Vietnamesin wegen bewaffneten Drogenhandels verantworten. Der 49jährigen Frau, die älter aussieht und der vor Gericht auch öfter die Tränen kommen, kam die Polizei auf die Spur, weil sie ein Paket mit einem Kilogramm Ecstasy-Tabletten und einem Kilogramm Ketamin mit der Post an einen Käufer in Erlangen versendet hatte. Der Mann wohnte aber nicht mehr an der Adresse, das Paket wurde von der Post geöffnet und die Drogen gefunden. In der Folge überwachte die Polizei mehrere Monate lang die Telefone der Frau, bevor sie schließlich im Februar 2023 mit einer Razzia in ihrer Wohnung und in den Wohnungen von Verwandten zuschlug.

In dieser Woche sagten drei Polizeibeamte vor Gericht aus, die an der Razzia oder der Auswertung beteiligt waren. Die Frau wohnte mit ihrer Tochter, vier Enkelkindern und einem Mann in der Wohnung. Dort fand die Polizei 22 Kilogramm Drogen in verschiedenen Räumen. Das waren zum Teil blaue Tabletten, die die kleinen Enkelkinder erreichen konnten und die sie mit Bonbons verwechseln konnten. Diese Drogen waren nach Erkenntnissen der Polizei zum Weiterverkauf per Paket vorgesehen. Das geht aus den Telefongesprächen und Chat-Nachrichten hervor, die die Polizei abgehört hatte. Außerdem lag umfangreiches Verpackungsmaterial in der Wohnung herum, mit dem man Pakete packen konnte.

Die Staatsanwältin geht davon aus, dass die Frau gemeinsam mit einer Tochter und weiteren Personen mit den Drogen handelte, dass sie aber die Koordinatorin war. Das will sie an den noch ausstehenden Verhandlungstagen beweisen. In den Chats, die die Polizei auf dem Computer der Frau fand, gab es auch Hinweise, dass sie Drogen nach Vietnam schmuggelte. Weil die Beteiligten im Chat oft Abkürzungen verwendeten, ist das aber nicht eindeutig nachweisbar.

Da in der Wohnung der Angeklagten ein Teleskopschlagstock gefunden wird, der in Deutschland als Waffe gilt, lautet die Anklage auf bewaffnetes Handeltreiben mit Drogen im nicht geringen Maße. Darauf steht in Deutschland eine Gefängnisstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. Sollte ihr nicht nachgewiesen werden können, dass der Teleskopschlagstock für den Drogenhandel verwendet wurde, wäre auch eine geringere Haftstrafe möglich, mindestens aber sechs Monate. Die Frau sitzt bereits in Untersuchungshaft. Gegen weitere mögliche Mittäterinnen wird getrennt ermittelt.

Marina Mai –

 

Kasse animation 7.8.2023