Das Arbeitsgericht in Gera wird am 22.2. nicht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung von Ho N.Thang durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verhandeln
Das teilt Gerichtssprecher Ingo Menke thoibao.de mit. „Die Verhandlung ist nicht mehr notwendig, weil sich beide Seiten bereits außergerichtlich geeinigt haben.“ Die Kündigung bleibt bestehen.